Für Spenden bis 300 Euro gelten vereinfachte Nachweispflichten. Das kann z. B. ein Kontoauszug sein, auf dem klar ersichtlich ist, wie hoch die Spende ist und wer sie bekommen hat. Ab der Steuererklärung 2017 müssen Sie beim Finanzamt nicht mehr grundsätzlich Spendenbelege einreichen, sondern nur noch auf Verlangen. Benötigen Sie eine Spendenbescheinigung, teilen Sie uns das bitte kurz auf der Überweisung mit und kreuzen dies hier an.